Betriebliche Kinderbetreuung
Es gibt vielseitige Möglichkeiten der Betreuung von Mitarbeiterkindern auch zu Randbetreuungszeiten.
Folgende Punkte sollten im Vorfeld erörtert werden bzw. dienen als Entscheidungshilfen:
- Interne Bedarfsanalyse mit einer Abfrage hinsichtlich Alter der zu betreuenden Kinder, Ort der Betreuung und gewünschten Betreuungszeiten. Musterfragebogen zur Bedarfsanalyse
- Maximal dürfen 5 Kinder (Alter 0 bis 14 Jahre) gleichzeitig von einer Tagesmutter betreut werden.
- Passende/geeignete Räumlichkeiten, Möglichkeiten in Wohnung der Tagesmutter, beim Tageskind, in Räumlichkeiten des Arbeitgebers u.a.
- Beschäftigungsmodelle/Finanzierung, selbständige Tätigkeit oder Angestelltenverhältnis der Tagespflegeperson, Geldleistungen des Jugendamtes
- Serviceleistungen des Fachdienstes Kindertagespflege des Jugendamtes, Beratung hinsichtlich Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten, Hilfe bei der Auswahl geeigneter Betreuungskräfte u.a.
Die WFG und die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unterstützen die Unternehmen gerne und können auch praktische Beispiele aus dem Landkreis nennen.
Ansprechpartner:
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Kreisverwaltung Mayen-Koblenz |